Tatsächlich führte das Betreibungsamt am 04.02.2013 — im Rahmen eines Betreibungsverfahrens für eine Forderung über mehr als CHF 2 Mio. — beim Beschuldigten eine Pfändung durch, die ergebnislos verlief, weil dieser wahrheitswidrig angab, über keinerlei Vermögen zu verfügen. Dadurch begründet sich der Verdacht des Pfändungsbetrugs. […]