___ überwiesenen CHF 330'800 aus dem Hausverkauf dar. Der Bruder des Beschuldigten, G.________, ist gegen aussen als Eigentümer der Liegenschaft in lnnerberg aufgetreten, das gesamte Eigenkapital stammte hingegen aus dem Vermögen des Beschuldigten, wohin es nach dem Verkauf — mit Gewinn — auch wieder zurückfloss.