5 Das fragliche Konto des Beschuldigten wurde durch die Staatsanwaltschaft am 12.02.2019 gesperrt; es wies einen Saldo von noch rund CHF 105‘000 auf. Dieser Betrag stellt im Wesentlichen den noch nicht verbrauchten Rest der ursprünglich von G.________ überwiesenen CHF 330'800 aus dem Hausverkauf dar.