Das Einfamilienhaus wurde nach dem Erwerb durch G.________ ununterbrochen vom Beschuldigten und dessen Ehefrau bewohnt. Den für die Bezahlung der Hypothekarzinsen nötige Betrag zahlte der Beschuldigte regelmässig am Postschalter auf das Privatkonto seines Bruders G.________ bei der D.________ (Bank) ein. Dieser leitete das Geld von dort weiter auf ein auf seinen Namen lautendes Sparkonto bei der J.________ (Bank), von wo er jedes Quartal der Bank die Hypothekarzinsen überwies.