Nachdem der Beschwerdeführer – noch verteidigt im Sinn eines Mandatsverhältnisses, andernfalls Rechtsanwalt B.________ nichts hätte vorbringen können – hat mitteilen lassen, er werde aufgrund seiner Ferienabwesenheit nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, ist die Verhandlung nie über das Stadium der Anwesenheitsfeststellung hinaus gekommen. Weder wurde das Beweisverfahren eröffnet noch wurden seitens der Staatsanwaltschaft Anträge in der Sache gestellt.