Auch stimmt es, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Anwesenheitsprüfung und der Frage, wie weiter zu verfahren sei, Anträge (auf Durchführung eines Abwesenheitsverfahren) gestellt hat, die vom Regionalgericht geprüft und verworfen worden sind. Ebenso lag aufgrund der gerichtlich angeordneten persönlichen Anklagevertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht zweifellos ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Allerdings war diese Verteidigung gewährleistet. Nachdem der Beschwerdeführer – noch verteidigt im Sinn eines Mandatsverhältnisses, andernfalls Rechtsanwalt B.___