8.2.4 Schliesslich ist auf das beschwerdeführerische Argument einzugehen, aufgrund der notwendigen Verteidigung hätte die Verhandlung verschoben werden müssen. Auch diesbezüglich legte bereits das Regionalgericht die Rechtslage korrekt dar: Zwar hat die Gerichtspräsidentin die Verhandlung vom 11. Februar 2019 gemäss dem HV-Protokoll tatsächlich um 8.45 Uhr eröffnet. Auch stimmt es, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Anwesenheitsprüfung und der Frage, wie weiter zu verfahren sei, Anträge (auf Durchführung eines Abwesenheitsverfahren) gestellt hat, die vom Regionalgericht geprüft und verworfen worden sind.