11 rechtzeitig und gültig. Nichts anderes ergibt sich in diesem Kontext aus der von Rechtsanwalt B.________ zitierten Habilitationsschrift von THOMMEN (a.a.O., S. 303 ff.). Der Beschwerdeführer hätte die von ihm geforderte «Fairness als Teilhabe» sowie die «partizipative Kommunikation» erhalten, so er denn an der Hauptverhandlung erschienen wäre.