Es kann nicht rechtswirksam sein, wenn Rechtsanwalt B.________ unter Vorspiegelung falscher oder zumindest ungenauer Tatsachen eine superprovisorische Absetzung der Verhandlung vom 11. Februar 2019 erwirkt, dem Beschwerdeführer eine E-Mail mit so nicht stimmenden Informationen verschickt, sodann sein Faxgerät abschaltet und ins Wochenende geht. Der Beschwerdeführer durfte bei dieser Ausgangslage nicht in die Ferien verreisen und sich auf den Umstand berufen, dass die Verhandlung (ursprünglich) abgesetzt worden ist.