Dies war ohne Weiteres zu verstehen. 8.2.3 Soweit der Beschwerdeführer vorbringen lässt, er habe vom Widerruf der Absetzung keine Kenntnisse gehabt, da er insbesondere die E-Mails in den Ferien nicht lese, ist dem zu entgegnen wie folgt: Wie zu Recht ausgeführt wurde, hat sich der Beschwerdeführer die Handlungen seines Verteidigers anrechnen zu lassen. Es kann nicht rechtswirksam sein, wenn Rechtsanwalt B.______