Er habe damit rechnen müssen, dass die Beschwerdekammer auf ihre erste Verfügung zurückkommen und die Verhandlung vom 11. Februar 2019 stattfinden werde. Dies umso mehr, als er Kenntnis davon gehabt habe, dass das Regionalgericht und die Staatsanwaltschaft in der ersten Verfügung zur Stellungnahme eingeladen worden seien und er damit habe rechnen müssen, dass diese aufgrund der drohenden Verjährung alles daran setzen würden, die Machenschaften aufzudecken. Es könne nicht rechtswirksam sein, dass Rechtsanwalt B.______