Dies umso mehr als die vorsorgliche Absetzung der Hauptverhandlung durch das bewusste unvollständige Einreichen des Strafbefehls und mittels der falschen Behauptung, dem Beschwerdeführer sei es verwehrt worden, Zusatzfragen zum Gutachten zu stellen, erreicht worden sei. Es habe auf der Hand gelegen, dass das Regionalgericht auf diese Vorbringen reagieren und die Verfahrensleitung der Beschwerdeinstanz die Absetzung der Hauptverhandlung aufheben werde.