Rechtsanwalt B.________ habe seinem Klienten mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung definitiv nicht stattfinde. Dass diese Absetzung nicht definitiv, sondern nur als vorsorgliche Massnahme erfolgt sei, habe Rechtsanwalt B.________ bewusst sein müssen. Dies umso mehr als die vorsorgliche Absetzung der Hauptverhandlung durch das bewusste unvollständige Einreichen des Strafbefehls und mittels der falschen Behauptung, dem Beschwerdeführer sei es verwehrt worden, Zusatzfragen zum Gutachten zu stellen, erreicht worden sei.