6 führers von der Hauptverhandlung zu entschuldigen. Erst danach – also aufgrund der benötigten Vertretungsbefugnis nicht zeitgleich mit der Bitte um Entschuldigung – habe Rechtsanwalt B.________ das Mandat niedergelegt. Dass Letzterer nach der Kontaktaufnahme durch den Beschwerdeführer am Abend des 11. Februar 2019 nicht gewusst habe, wie mit der Hauptverhandlung verfahren worden sei, sei Folge der Mandatsniederlegung.