___ geschrieben. Darin halte er fest, dass er sich zwar über den Erfolg der aufschiebenden Wirkung freue, er es aber bedenklich finde, dass bei einer Selbstanzeige die Staatsanwaltschaft es nicht geschafft habe, innert sieben Jahren ein Urteil zu erreichen. Die Schuldgefühle seien für ihn die schlimmste Strafe. Er bestätige, dass er am Folgetag seine Eltern besuche und sodann eine Woche verreise. In dieser Zeit werde er seine E-Mails nicht anschauen. Trotz notwendiger Verteidigung sei die Hauptverhandlung am 11. Februar 2019 eröffnet worden.