Mit Eingabe vom 11. Februar 2019 habe sich Rechtsanwalt B.________ gezwungen gesehen, den Beschwerdeführer für seine Abwesenheit zu entschuldigen und gleichzeitig sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederzulegen, da er den Beschwerdeführer weder habe kontaktieren noch Instruktionen entgegennehmen können. Der Vorfall vom 13. Februar 2012 ändere nichts daran, dass dem Beschwerdeführer das Recht auf ein faires Verfahrens zustehe. Mit E-Mail vom 8. Februar 2019, 14:10 Uhr, habe Rechtsanwalt B.________ den Beschwerdeführer über die abgesetzte Hauptverhandlung orientiert. Die Kanzlei von Rechtsanwalt B.__