Im Übrigen stelle die Wiedererwägungsverfügung der Beschwerdekammer keine ordentliche Vorladung dar, nachdem der Termin bereits abgesetzt worden sei. Aufgrund der persönlichen Anklagevertretung vor Gericht bestehe ein Fall notwendiger Verteidigung. Im Interesse seiner Mandantschaft lege er, Rechtsanwalt B.________, sein Mandat mit sofortiger Wirkung nieder, zufolgedessen […] die Hauptverhandlung bis zur Bestellung einer neuen Verteidigung zu verschieben sei. […] Die Hauptverhandlung wurde am 11.02.2019 nach einer Wartezeit von 15 Minuten um 08:45 Uhr eröffnet.