3 überdies per Fax eingegangenen Schreiben teilte Rechtsanwalt B.________ mit, er habe erst um 08:00 Uhr von der „völlig unerwarteten ,Wiederansetzung" Kenntnis genommen. Sein Klient weile nun bereits im Graubünden in den Ferien und könne nicht erreicht werden; das Gericht werde ersucht, dessen Abwesenheit an der Hauptverhandlung zu entschuldigen. Im Übrigen stelle die Wiedererwägungsverfügung der Beschwerdekammer keine ordentliche Vorladung dar, nachdem der Termin bereits abgesetzt worden sei.