19 60 erreichte Rechtsanwalt B.________ gemäss track&trace der Schweizerischen Post am 11. Februar 2019 um 07.57 Uhr. Am 11. Februar 2019 verfügte das Regionalgericht, dass der Strafbefehl Nr. BJS 12 8268 vom 28. Dezember 2018 infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen sei; der Beschwerdeführer war nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Dagegen erhob er am 25. Februar 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: