Am 7. Februar 2019 (Eingang Beschwerdekammer: 8. Februar 2019) erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts vom 4. Februar 2019. Am Freitag, 8. Februar 2019 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer das Verfahren BK 19 60 und verfügte superprovisorisch, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt, dass die geplante Hauptverhandlung vom 11. Februar 2019 abgesetzt und dass dem Regionalgericht sowie der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werde.