Es erscheint nicht abwegig, dass er in Freiheit wieder Xanax und Drogen konsumieren würde. Im Übrigen ist nicht ausgeschlossen, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens ein psychiatrisches Gutachten betr. A.________ in Auftrag gegeben wird. Zuerst ist jedoch beabsichtigt, einen Bericht des behandelnden Arztes einzuholen).