detailliertere Fragethemen zur Folge haben, deren Beantwortung von Aussen (zumindest indirekt) beeinflussbar ist. Im Weiteren ist mit der Staatsanwaltschaft festzuhalten, dass alle Beteiligten in der Tatnacht beträchtliche Mengen an Alkohol und Drogen bzw. an psychoaktiven Medikamenten zu sich nahmen, weshalb sie, je nach Absicht einer Beeinflussung der Ermittlungen, relativ leicht nachträglich Erinnerungslücken bzw. zurückkehrende oder verzerrt wiedergegebene Erinnerungen geltend machen könnten. In Bezug auf den Beschwerdeführer ergibt sich eine rechtsrelevante Kollusionsgefahr namentlich in Bezug auf E.___