Zudem wird sich das Opfer noch immer in der Erholungsphase befinden, was Einfluss auf die medizinische Begutachtung – Stichwort Langzeitfolgen – haben kann. Jedenfalls sind aus dem kriminaltechnischen Bericht und dem Gutachten wegweisende Erkenntnisse mit Blick auf die Schwere der Verletzungen zu erwarten. Damit ist die Frage des einschlägigen Straftatbestands – Körperverletzung oder versuchte vorsätzliche Tötung – verknüpft.