Die Untersuchung ist zwar fortgeschritten, aber noch nicht weit fortgeschritten. Wie der Beschwerdeführer selber ausführen lässt, sind sowohl das medizinische Gutachten über die Verletzungen des Opfers als auch der kriminaltechnische Bericht noch ausstehend. Der gravierende Vorfall ist nun rund zweieinhalb Monate her. Die gründliche strafrechtliche Untersuchung einer solchen Tat ist zeitintensiv. Zudem wird sich das Opfer noch immer in der Erholungsphase befinden, was Einfluss auf die medizinische Begutachtung – Stichwort Langzeitfolgen – haben kann.