Das Opfer musste anschliessend im Spital ins künstliche Koma versetzt werden und erlitt schwere Verletzungen am Kopf: Nasenwurzel und Oberkiefer gebrochen, letzterer zudem verschoben; linkes Auge verletzt, mindestens 3 Zähne verloren (siehe Aktennotiz der Staatsanwaltschaft vom 19. Dezember 2018). Der Beschwerdeführer schlug also sehr hart auf den jedenfalls zwischenzeitlich am Boden liegenden (ohnmächtigen) D.________ ein. Des Weiteren hat er ihm einen Wäschekorb an den Kopf geworfen und sich als in diesem Moment nicht mehr zurechnungsfähig betitelt (EV Beschwerdeführer 17. Januar 2019 Z. 214 f.).