Sachen eingesteckt (die bereits erwähnten Papers, Grinder und ähnliche Sachen) und sich einen Gurt um die Hand gewickelt habe. Für die Glaubhaftigkeit von E.________ spricht zudem, dass er sich gegenüber seinem eigenen Verhalten kritisch zeigt. Er führt bekanntlich aus, dass er eigentlich etwas hätte sagen können (EV E.________ 14. Januar 2019 Z. 88 f.). E.________ versucht nicht, sich selber in ein besseres Licht zu stellen. Seine Aussagen wirken auch deshalb glaubhaft, weil er benennt, was er nicht weiss (bspw. EV E.________ 14. Januar 2019, Z. 114). Er gibt sogar zu, dass er vom Opfer ein Snapchat-Video erstellt hat (EV E._____