5 lichen Gefährdung Dritter verbunden war (Urteil 1B_442/2015 vom 21. Januar 2016 E. 3.4.2, auch zum Folgenden). Als gegeben erachtete es dies, wenn die Fahreignung des Fahrzeugführers in massgeblicher Weise eingeschränkt bzw. er sogar fahrunfähig ist.