Bei der Beurteilung der Schwere der Tat sind neben der abstrakten Strafdrohung gemäss Gesetz insbesondere auch das betroffene Rechtsgut und der Kontext, namentlich die konkret vom Beschuldigten ausgehende Gefährlichkeit bzw. das bei ihm vorhandene Gewaltpotenzial, einzubeziehen (Urteil des Bundesgerichts 1B_458/2016 vom 19. Dezember 2016 E. 3.2). Die Frage, ob das wiederholte Führen eines Motorfahrzeugs ohne entsprechenden Führerausweis per se erheblich sicherheitsgefährdend ist, hat die Beschwerdekammer in ihrem Entscheid BK 14 416 vom 12. Dezember 2014 offen gelassen.