Dies könne nur dahingehend gedeutet werden, dass ihm seine Verfehlungen der letzten Jahre bewusst geworden seien. Ausserdem habe er bei der Aufklärung der Nachtat zum Raub (Goldschmuckübergabe in G.________) geholfen und sei dazu auch weiterhin bereit. So sei er sogar bereit gewesen, ohne Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers als Auskunftsperson von der Kantonspolizei G.________ einvernommen zu werden. Dieses Verhalten sei mit einer ungünstigen Prognose nicht vereinbar.