4 die diversen Strafbefehle ihn nicht vor weiterer Deliktsbegehung abgehalten hätten. Die Situation habe sich aber nun durch die ihn hart treffende und bereits über 10 Monate dauernde Untersuchungshaft verändert, was sich aus seiner Kooperati- ons- und Geständnisbereitschaft ergebe, welche zu Beginn der Untersuchungshaft genau so wenig vorhanden gewesen sei, wie Einsicht und Reue.