1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Raubes, Betrugs, Urkundenfälschung etc. Er wurde am 19. Februar 2018 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Am 27. Dezember 2018 wies das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) das von A.________ am 14. Dezember 2018 eingereichte Haftentlassungsgesuch ab. Gleichzeitig verlängerte es die Untersuchungshaft gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft bis am 28. Februar 2019. Dagegen erhob A._____