__ 10 Stunden und vom Aufwand ihrer Rechtspraktikantinnen 0.5 Stunden für angemessen. Dies ergibt ein amtliches Honorar von CHF 2‘050.00 (zuzüglich Auslagen und MWST). Insgesamt wird Rechtsanwältin B.________ vom Kanton Bern ein amtliches Honorar von CHF 2‘273.55 entrichtet. Eine Rückerstattungspflicht des Beschwerdegegners nach Art. 135 Abs. 4 StPO besteht nicht. 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.