9.3 Ergänzend ist auf den Sinn und Zweck der im Kanton Bern neu eingeführten Regelung hinzuweisen: Wie dem Vortrag zu entnehmen ist, liegt der Grund, weshalb den BVD Parteistellung eingeräumt wurde, in ihren spezifischen Kenntnissen im Justizvollzug und der besseren Fallkenntnis im konkreten Fall. Sie kann ihre Parteirechte parallel zur Staatsanwaltschaft ausüben. Laut Vorstellung des Gesetzgebers sollen die beiden Behörden sich jedoch absprechen und auf ihre jeweiligen Stärken Rücksicht nehmen.