Dies sei insbesondere wichtig, weil das Setting einer Massnahme, im Gegensatz zur Untersuchungshaft, dynamisch sei und nach einem Stufensystem verlaufe. Dem Gutachten zu folgen würde bedeuten, rasche Vollzugsöffnungen zu gewähren. Andere Fachmeinungen seien hier zurückhaltender. Je nach dem, auf welche Meinung abgestellt werde, gestalte sich die Durchführung der Massnahme gänzlich anders. Die Frage, ob das Gutachten qualitativ hinreichend sei, müsse daher vor Ablauf der Massnahmendauer geprüft werden. Zudem liege das Interesse an der Beschwerdeführung gerade auch darin, dass die Massnahme ihre tatsächlich angemessene Dauer erreiche.