4 6.2 In der Rechtsprechung wird hierzu – zumindest im Bereich des Haftrechts – ein differenzierter Ansatz verfolgt. So hat das Bundesgericht im Urteil 1B_210/2013 vom 14. Juni 2013 den Entscheid der Vorinstanz gestützt, welche auf eine Haftbeschwerde der Staatsanwaltschaft mangels aktuellen praktischen Rechtsschutzinteresses nicht eingetreten war. Im Nachgang an dieses Urteil ergingen ähnliche Entscheide in den Kantonen Freiburg (Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg