2 einhalb Jahre (Akten PEN 17 1077 pag. 536 ff). Gegen diesen Beschluss erhoben die BVD am 18. Februar 2019 Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Ziff. 1 des Beschlusses des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Januar 2019, begründet am 6. Februar 2019, sei insofern aufzuheben, als dass die stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB um 5 Jahre bis am 5. März 2023 zu verlängern sei. 2. Es seien die notwendigen Verfügungen, die Sicherheitshaft (welche aktuell bis und mit 16. April 2019 befristet ist) betreffend, zu erlassen.