Mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2013 wurde die stationäre therapeutische Massnahme um fünf Jahre verlängert (Vollzugsakten pag. 641 ff.). Mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) die Verlängerung der Massnahme um weitere fünf Jahre (Akten PEN 17 1077 pag. 1 ff.). Diesen Antrag hiess das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) in seinem Beschluss vom 17. Januar 2019 teilweise gut und verlängerte die stationäre therapeutische Massnahme um zwei-