Schliesslich verurteilte das Bezirksgericht Aarau A.________ am 14. Dezember 2011 wiederum wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Auch diese Freiheitsstrafe wurde zugunsten des bereits laufenden Massnahmenvollzugs aufgeschoben (Schreiben der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern vom 16. Januar 2012, Vollzugsakten pag. 570). Mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2013 wurde die stationäre therapeutische Massnahme um fünf Jahre verlängert (Vollzugsakten pag.