Weiter wurde A.________ am 17. Dezember 2008 vom Bezirksgericht Aarau wegen mehrfacher Schändung und mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer unbedingten Zuchthausstrafe von zwei Jahren verurteilt, welche ebenfalls zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde (Vollzugsakten pag. 351 ff.). Die beiden Massnahmen wurden mit Verfügung der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern vom 19. Februar 2009 in ihrem Vollzug zusammengelegt (Vollzugsakten pag. 380 ff.). Schliesslich verurteilte das Bezirksgericht Aarau A.___