Wie lange die Verhandlung effektiv dauert und ob hierfür ein oder mehrere Tage notwendig sind, hängt nicht nur von einer zusätzlichen Zeugeneinvernahme ab, sondern auch vom Aussageverhalten der Parteien, den Parteivorträgen etc.. Allein aufgrund des Umstandes, dass noch eine Zeugeneinvernahme durchgeführt werden könnte, kann nicht geschlossen werden, dass die Hauptverhandlung aufgrund dessen nicht mehr an einem Tag durchgeführt werden kann und dies einen Rechtsnachteil darstellt.