b StPO darzutun. Vorab ist festzuhalten, dass es sich bei der Befürchtung des Beschwerdeführers, die erstinstanzliche Hauptverhandlung könnte aufgrund der Zeugeneinvernahme nicht an einem Tag durchgeführt werden, um eine blosse Mutmassung handelt. Wie lange die Verhandlung effektiv dauert und ob hierfür ein oder mehrere Tage notwendig sind, hängt nicht nur von einer zusätzlichen Zeugeneinvernahme ab, sondern auch vom Aussageverhalten der Parteien, den Parteivorträgen etc..