1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Vergewaltigung zum Nachteil von C.________. Am 19. Dezember 2018 teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mit, dass sie beabsichtige, gegen ihn beim Regionalgericht Oberland Anklage zu ergeben wegen Vergewaltigung zum Nachteil von C.________. Dem Beschwerdeführer wurde Frist gesetzt, um weitere Beweisanträge zu stellen. Am 9. Februar 2019 stellte der Beschwerdeführer den Beweisantrag, es sei D.________ als Zeuge zu befragen.