3. Die Beschwerde ist wie folgt begründet: In der Strafsache Missbrauch von Ausweisen und Schildern AZ: (Nr. EO 18 91 37) der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Emmental-Oberaargau, lege ich gegen den Entscheid der Regionalgerichts Emmental-Oberaargau AZ: (PEN 18286 ZIZ) vom 31.Januar 2019 Einspruch ein. Begründung: a) Missbrauch von Ausweisen und Schildern: AZ: (Nr. EO 18 91 37) sehe Beilage: Ich war mit meiner Familie in Ferien. Ich wusste nichts [von der] behördlichen Aufforderung. b) Dass ich [die] Einspruchsfrist versäumt [habe], ist mir nicht bewusst.