2. Auf die Einsprache gegen den vorgenannten Strafbefehl wird demnach wegen Verspätung nicht eingetreten. Der Strafbefehl Nr. EO 18 9137 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental- Oberaargau, vom 29. Oktober 2018 ist in Rechtskraft erwachsen. 4. Die Kosten dieses Entscheids, bestimmt auf CHF 100.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 5. Die Akten gehen nach Ablauf der Beschwerdefrist zurück an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, zur Weiterbehandlung.