Am 6. Dezember 2018 überwies die Staatsanwaltschaft die Akten zur Prüfung der Gültigkeit der Einsprache an das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht). Am 11. Januar 2019 teilte das Regionalgericht dem Beschwerdeführer mit, dass die Einsprache nach der derzeitigen Aktenlage verspätet erfolgt und deshalb beabsichtigt sei, auf die Einsprache mangels Gültigkeit nicht einzutreten. Gleichzeitig gab das Regionalgericht dem Beschwerdeführer im Sinne des rechtlichen Gehörs die Gelegenheit, sich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt der Verfügung schriftlich zum vorgesehenen Vorgehen zu äussern.