Dabei gab sie ihm die Möglichkeit, die Einsprache innerhalb einer Frist von 10 Tagen zurückzuziehen. Gleichzeitig wurde er auf die Möglichkeit eines Gesuchs um Wiederherstellung innerhalb von 30 Tagen seit Wegfall des Säumnisgrundes aufmerksam gemacht. In der Folge blieb eine Stellungnahme aus. Am 6. Dezember 2018 überwies die Staatsanwaltschaft die Akten zur Prüfung der Gültigkeit der Einsprache an das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht).