1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 29. Oktober 2018 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern durch Nichtabgeben ungültiger oder eingezogener Ausweise oder Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 40.00 verurteilt. Zudem wurde er zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 und zur Bezahlung von Gebühren von CHF 500.00 verurteilt. Der Strafbefehl wurde ihm am 30. Oktober 2018 zugestellt.