2018. Daraufhin leitete die Beschwerdeführerin am 18. Juni 2018 ihren «Abschlussbericht» mit der Erwähnung weiter, dass sie für weitere Diskussionen mit der Beschuldigten nicht mehr zur Verfügung stehe. Die Wortwahl der Email-Korrespondenz und des Abschlussberichtes vom 18. Juni 2018 weisen daraufhin, dass die Beschwerdeführerin bereits (wissenschaftliche) Tests durchgeführt hatte und die Beschuldigte bezichtigt, falsche Ergebnisse darzustellen.