die Beschwerdeführerin erstmals Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Beschuldigten («Leider benötige ich in diesem Fall einen Arbeitspartner, der mit mir an der Lösung des Problems zusammenarbeitet, aber leider scheint das hier mit [der Beschuldigten] nicht der Fall zu sein», «werde ich sicher alles, (…), gern tun, aber dazu benötige ich einen Partner auf Seiten der Herstellung, auf die ich mich wirklich verlassen kann»). Die Beschuldigte sendete am selben Tag nochmals einen Bericht in Bezug auf den Bericht der Beschwerdeführerin vom 7. Juni 2018.