Die Beschwerdeführerin erwähnte bereits in ihrem Abschlussbericht vom 18. Juni 2018 den Verdacht auf Verleumdung und den Vorbehalt allfälliger rechtlicher Schritte. 9.3 Gemäss der Mailkorrespondenz sind seit Ende Mai 2018 Differenzen hinsichtlich der Testergebnisse bzw. des Produkterisikos zwischen der Beschwerdeführerin und der Beschuldigten ersichtlich. Mit Email-Nachricht vom 11. Juni 2018 äusserte